Unfallflucht, auch Fahrerflucht (§ 142 StGB) genannt, liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle verlässt, ohne seine Daten preiszugeben.
Egal, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben – sogar der Führerschein kann noch vor einem Gerichtsverfahren vorläufig entzogen werden! In solchen Fällen ist schnelle anwaltliche Unterstützung Gold wert.
Mit 25 Jahren Erfahrung im Strafrecht weiß ich, wo in den Fällen anzusetzen ist und oftmals kann ich eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern. Wichtig ist eine frühzeitige Einschaltung eines Fachmannes – melden Sie sich für eine kostenlose Ersteinschätzung.
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Ich arbeite ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts als Strafverteidiger der Beschuldigten und Angeklagten. Bitte sehen Sie von Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ab.