Fachanwalt und Spezialist bei Fahrerflucht

Unfallflucht, auch Fahrerflucht (§ 142 StGB) genannt, liegt vor, wenn ein Unfallbeteiligter die Unfallstelle verlässt, ohne seine Daten preiszugeben.

Egal, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben – der Führerschein kann noch vor einem Gerichtsverfahren vorläufig entzogen werden! In solchen Fällen ist schnelle anwaltliche Unterstützung Gold wert.

Mit über 25 Jahren Erfahrung im Strafrecht weiß ich, wo in den Fällen anzusetzen ist und oftmals kann ich eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern. Denn nicht selten werden die Ermittlungen suboptimal geführt und bieten gute Verteidigungsansätze.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Gemeinsam klären wir die beste Vorgehensweise in Ihrem Fall.

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Lesen Sie auch hier aktuelle Beiträge zum Thema Verkehrsstrafrecht in meinem Blog.

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