Erziehungsmaßregeln sind
- 1. die Erteilung von Weisungen,
2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.
Gesetze
JGG (Jugendgerichtsgesetz)
Erziehungsmaßregeln sind
2. die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 in Anspruch zu nehmen.