Gem. § 111 a StPO kann die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, …
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Schlagwort: 111a StPO
Unfallflucht
Eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist unverhältnismäßig, wenn sie mehr als 13 Monate nach dem Unfallereignis erfolgt
In dem Strafverfahren gegen
wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort hier: vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
hat das Landgericht Stuttgart – …